Infektionskrankheiten
Meldepflichtige Krankheiten
Nach dem neuen seit 1. Januar 2001 geltenden Infektionsschutzgesetz (LfSG) unterliegen Sie als Eltern – genau wie die Lehrer und anderen Mitarbeiter der Buchhaldenschule – der Informations- und Meldepflicht, falls bei Ihrem Kind eine der nachfolgend aufgeführten Krankheiten auftritt oder vorliegt:
- Ansteckende Borkenflechte (Impetigo)
- Cholera
- Diphterie
- EHEC Enteritis
- Hepatitis A
- Keuchhusten
- Kopflausbefall
- Krätze (Skabies)
- Masern
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Polio
- Ruhr (Shigellose)
- Scharlach
- Streptokokkenangina
- Tuberkulose
- Typhus
- VHF (virusbedingtes, hämorrhagisches Fieber)
- Windpocken
Wir bitten Sie, diese Informationen sorgfältig zu lesen und im Interesse Ihres eigenen Kindes, aller weiteren Kinder, die die Buchhaldenschule besuchen, und aller anderen hier tätigen Personen uns entsprechend zu informieren, selbst dann, wenn nur ein Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt.
Kopfläuse: Hier finden Sie Tipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, was bei Kopflausbefall zu beachten ist.